Strafrecht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Sicherungsverwahrten unter Verkennung der Zweckbestimmung des Trennungsgebots, den Sicherungsverwahrten besser zu stellen, verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG – hier: Verschlechterung der Vollzugsbedingungen bei Verlegung aus Normalvollzugsabteilung in Abteilung für Sicherungsverwahrte