Steuerrecht
(Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO – offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO)
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(Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO – offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO)
(Änderung nach § 174 AO trotz „Verböserungsverbot“)
Ablehnung wegen Befangenheit – Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters – Rechtliches Gehör
Zur Feststellungslast beim Kindergeldanspruch
Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb – Wettbewerbsschutz – Umfang der Marktteilnahme
Weiterleitung des Kindergeldes
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DB Netz AG zum Teil rechtswidrig
Schwerer Raub: Pfefferspray als gefährliches Werkzeug