Verwaltungsrecht
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bank- und Kapitalmarktrecht: Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs
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Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bank- und Kapitalmarktrecht: Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts
Markenbeschwerdeverfahren – „Adolf Loos Preis“ – zur Markenfähigkeit von Personennamen – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – kein Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch – keine Täuschungsgefahr – keine Sittenwidrigkeit – kein Benutzungsverbot – keine bösgläubige Markenanmeldung
Patentbeschwerdeverfahren – Wireless-Tag – keine Benennung von Merkmalen durch Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben – unzulässige Erweiterung – Erweiterung der Anzahl notwendiger Verfahrensabläufe
Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache: Verspäteter Aufruf der Sache als Verfahrensfehler
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung von Haftverschonungsbeschlüssen ohne Vorliegen „neu hervorgetretener Umstände“ iSd § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG – Anhaltspunkte für Erhöhung der Fluchtgefahr unzureichend dargelegt – Ausschluss milderer Mittel zur Verfahrenssicherung unzureichend begründet – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz bei gerichtlicher Verkennung der Bedeutung von Parteivorbringen zur Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs – hier: Antrag eines Strafgefangenen auf gerichtliche Entscheidung bzgl der Versagung von Vollzugslockerungen – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bei fortwirkender Bedeutung der Versagung von Vollzugslockerungen für zukünftige gerichtliche Entscheidungen
(Haftung wegen Fortführung des Handelsgeschäfts gem. § 25 HGB – Keine Divergenz bei vom Endurteil abweichendem Aussetzungsbeschluss)