Sozialrecht
(Kriegsopferversorgung – Leistungserbringung nach § 18c Abs 1 S 3 BVG – Beschädigter, der nicht Mitglied einer Krankenkasse oder Familienangehöriger eines Krankenkassenmitglieds ist – Leistungserbringungszuständigkeit – Krankenkasse – Wahlrecht – Bereiterklärung)