Steuerrecht
(Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die Vortragsjahre – Zweck des § 181 Abs. 5 AO – Keine Berufung auf Treu und Glauben nach unterlassenem Untätigkeitseinspruch)
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(Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die Vortragsjahre – Zweck des § 181 Abs. 5 AO – Keine Berufung auf Treu und Glauben nach unterlassenem Untätigkeitseinspruch)
Keine Differenzbesteuerung bei Veräußerung eines betrieblich genutzten PKW durch einen Kioskbetreiber – Auslegung eines einzelstaatlichen Steuergesetzes, das Unionsrecht umsetzt
Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis
Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin – Ort der Dienstleistung bei der Vermehrung menschlicher Knorpelzellen zur Eigenimplantation
Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl – Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Abgabe eines AdV-Antrags an das FG bei Zurückverweisung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung – kein Verlust des Rügerechts
Keine Modernisierungsmaßnahmen „an“ einem Gebäude, wenn dadurch neue Wirtschaftsgüter entstehen