Strafrecht
Schwerer Bandendiebstahl: Abgrenzung zur Tatbeihilfe und Mittäterschaft
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Schwerer Bandendiebstahl: Abgrenzung zur Tatbeihilfe und Mittäterschaft
Markenbeschwerdeverfahren – „IX (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „V oder U (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „IXI (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „X (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „N (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „BONSOIR“ – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „Trademarker“ – keine Unterscheidungskraft