Steuerrecht
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen voraussichtlich Aussonderungsmöglichkeiten berücksichtigen
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Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen voraussichtlich Aussonderungsmöglichkeiten berücksichtigen
(Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobenen Erbschaftsteuer als dauernde Last – Erbschaftsteuer als Personensteuer i.S. des § 12 Nr. 3 EStG – Gleichheitssatz vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis)
Prozesskostenhilfe
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel
Ladung zur mündlichen Verhandlung mit Postzustellungsurkunde (PZU) – Beweiskraft der PZU – Gegenbeweis – Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge
(Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10f Abs. 1 EStG)
Tierhaltung; Genehmigungsvorbehalt