Bankrecht
Finanzierter Immobilienerwerb: Arglistige Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags“
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Finanzierter Immobilienerwerb: Arglistige Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags“
Voraussetzungen des Rücktritts vom Tötungsversuch bei schweren Gewalthandlungen mehrerer Täter im Rahmen einer mehraktigen Tatausführung
Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb: Aufklärungspflicht über überhöhten Kaufpreis und Wissensvorsprung bei Täuschung über die Höhe der Vertriebsprovision im Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag
Patentbeschwerdeverfahren – zur Bestellung eines Inlandsvertreters – zur Prüfungspflicht seitens des Patentgerichts – kein Nachweis der wirksamen Bestellung eines Inlandsvertreters – Unzulässigkeit der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „iFINANCE“ – Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „Jenseits von Eden (Wort-Bild-Marke)/Eden (Wort-Bild-Marke)“ – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung: keine Serienmarke, keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „XI (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „Multi Markets Fund MMF“ – Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 b) und c) der Richtlinie 2008/95/EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) – zur Anwendbarkeit des Eintragungshindernisses des Art. 3 Abs. 1 b) und/oder c) der Richtlinie 2008/95/EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) auf ein Wortzeichen, das aus der Zusammenfügung einer beschreibenden Wortkombination und einer nicht beschreibenden Buchstabenfolge besteht, wenn die Buchstabenfolge vom Verkehr als Abkürzung der beschreibenden Wörter wahrgenommen wird