Arbeitsrecht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren verletzt Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit – hier: Vorliegen eines wichtigen Grundes gem § 31 Abs 1 S 2 SGB 2 – Unzumutbarkeit der Selbsthilfe