Medizinrecht
B 9 V 42/20 B
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B 9 V 42/20 B
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit bei Erlass einer einstweiligen Unterlassensverfügung ohne Einbeziehung des Unterlassungsschuldners – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bei der Entscheidungsfindung
5 VR 1/20, 5 VR 1/20 (5 A 4/20)
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei im Juni 2016 erworbenem, vom Abgasskandal betroffenem (Gebraucht-)Fahrzeug, selbst wenn aufgespieltes Software-Update „Thermofenster“ enthält (hier: VW Golf)
Terminsverlegung, Prozeßbevollmächtigter, Verwaltungsgerichte, mündlich Verhandlung, Erheblicher Grund, Rechtsmittelbelehrung, Effektiver Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsordnung, Formlose Mitteilung, Angemessener Ausgleich, Fehlende Eilbedürftigkeit, Termin zur mündlichen Verhandlung, Beschleunigungsgrundsatz, Einzelrichter, Aufhebung, Ermessen des Gerichts, Klageerhebung, Besondere Eilbedürftigkeit, Verlegung des Termins, Infektionsschutz
Schließung eines Gebrauchtwagenhandels aufgrund der Corona-Pandemie
Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske