Zivil- und Zivilprozessrecht
Sozialgerichtliches Verfahren – Prozesshandlungen der Beteiligten – Auslegung – ausdrückliche Äußerung zur Nichtabgabe einer bestimmten Prozesserklärung (hier: Anerkenntnis) – keine Deutung weiterer Ausführungen des Beteiligten als entsprechende Erklärung – Rechtsschutz gegen (durch vorherige Erledigung) wirkungslose Entscheidungen