Strafrecht
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) bei fehlender Angemessenheit der Wohnungsdurchsuchung aufgrund schwachen Anfangsverdachts, Verfügbarkeit grundrechtsschonender Ermittlungsmaßnahmen und geringer Auffindevermutung – Abweichung von anthropologischem Identitätsgutachten nur aufgrund durchgreifender Einwände und nach Erwägung milderer Mittel