Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist – allerdings Heilung des Gehörsverstoßes im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren

