Verkehrsrecht
Abschleppmaßnahme wegen Parkens in scharfer Kurve
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Abschleppmaßnahme wegen Parkens in scharfer Kurve
Glücksspielstaatsvertrag 2012, Untersagung von unerlaubtem Glücksspiel, nationaler Erlaubnisvorbehalt
(Markenbeschwerdeverfahren – „Bell & Mondo®Wort-Bild-Marke)/BELMONDO (Unionswortmarke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – Kennzeichnungskraft – unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr
(Nichtzulassungsbeschwerde – Divergenz – Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – Verkennung der Bedeutung der Dokumentation für die Teilhabeeinschränkung bei Diabetes mellitus – kein bewusst entgegengestellter Rechtssatz – Verfahrensfehler – unterbliebene Sachaufklärung – Hinweis durch vorherigen Beweisantrag – Entscheidung durch Beschluss nach § 153 Abs 4 S 1 SGG – beschränkte Nachprüfung des gerichtlichen Ermessens – Anhörungsmitteilung – keine Pflicht des Gerichts zur Mitteilung der Gründe für die angenommene Unbegründetheit der Berufung – Darlegungsanforderungen)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Entscheidung über die Berufung ohne vorherige Entscheidung über einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe – hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtverfolgung
Nichtannahmebeschluss: Maßstäbe des BVerwG für die asylrechtliche Prüfung, ob ein Konvertit Verfolgung wegen der Religion befürchten muss, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (insoweit Bestätigung von BVerwGE 146, 67) – keine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen oder der Religionsfreiheit des Schutzsuchenden – Rechtsanwendung muss allerdings der Bedeutung des Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit in besonderem Maße Rechnung tragen – insb zu Anforderungen an Sachaufklärung und Beweiswürdigung
(Markenbeschwerdeverfahren – „PITZTAL Das Dach Tirols. (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – ein österreichischer Rechtsanwalt kann Inlandsvertreter im Sinne von § 96 Abs. 1 MarkenG sein – kein Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten – zu Zustellungsarten – fehlende Unterscheidungskraft – keine branchenübliche Bezeichnungsgewohnheit – keine Verkehrsdurchsetzung)
Anspruch auf Beseitigung eines Gehwegüberbaus