Kosten- und Gebührenrecht
Kammerbeschluss: Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei erheblichen Begründungsmängeln – fehlende Benennung eines konkreten Hoheitsakts iSd § 90 Abs 1 BVerfGG – Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG nicht ansatzweise erkennbar