Medizinrecht
Krankenversicherung – Sonderrechtsnachfolge bei Ansprüchen auf laufende Geldleistungen – keine Abänderung der Kostenentscheidung durch BSG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Sie benötigen Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen, auf die Sie sich im Streitfall berufen können? Informieren Sie sich in unserer Datenbank zu Ihrem Rechtsfall.
Krankenversicherung – Sonderrechtsnachfolge bei Ansprüchen auf laufende Geldleistungen – keine Abänderung der Kostenentscheidung durch BSG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – Geltendmachung der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6)
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen bzgl der Bejahung fortbestehender Verdunkelungsgefahr im Rahmen des § 116 Abs 2 StPO sowie bzgl mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls verbundener Auflagen (ua Kontaktverbot in Bezug auf potentielle Zeugen) – Verletzung von Grundrechten, insb Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG, nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Kammerbeschluss: Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Tod des Beschwerdeführers – Anspruch des verstorbenen Beschwerdeführers auf effektive Strafverfolgung als höchstpersönliches, nicht vom Rechtsnachfolger einklagbares Recht
Zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen einen Senatsbeschluss, mit dem eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen wurde, ohne über ein gegen einen Bundesverfassungsrichter gestelltes Ablehnungsgesuch zu entscheiden – hier: Aufhebung des Senatsbeschlusses vom 20.12.2018, 2 BvC 4/18 – Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig – Verwerfung (A-limine-Abweisung) der Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds
Kein Eilrechtsschutz gegen Anordnung einer ärztlichen Zusatzbegutachtung im Zurruhesetzungsverfahren
Gestattung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Durchführung des Asylverfahrens