Strafrecht
Berücksichtigung einer vorläufig eingestellten Tat bei Strafzumessung und Einziehung
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Berücksichtigung einer vorläufig eingestellten Tat bei Strafzumessung und Einziehung
Falschaussage bei falschen Angaben des Sachverständigen zu beruflicher Stellung
Krankenversicherung – Sozialdatenschutz – elektronische Gesundheitskarte – dauerhafte Speicherung der eingereichten Lichtbilder nach deren Ausstellung unzulässig – Unterlassungsanspruch des Versicherten gegen Krankenkasse – sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Anerkenntnisurteil nur auf gesonderten Antrag des Klägers
(Krankenversicherung – Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) – Erprobung einer Untersuchungsmethode (hier: Proteomanalyse des Gallensekrets und des Urins zur Erkennung eines Gallengangkarzinoms) – Anforderungen an die Annahme eines Antrags nach § 137e Abs 7 SGB 5 – Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative – Beschränkung der medizinischen Ermittlungen auf die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen unter Einbeziehung präsenter Erkenntnisse – demokratische Legitimation des GBA zum Erlass von Erprobungs-Richtlinien)
Krankenversicherung – Anspruch auf Nagelspangenkorrektur nur als vertragsärztliche Leistung – keine Verschaffung durch selbstständig tätige, nichtärztliche Podologen
(Krankenversicherung – Krankenhaus – Vergütungsstreit – Behandlungsunterlagen – Übermittlung der personenbezogenen Daten des Versicherten an das Gericht ohne dessen Einwilligung – Geltung der Datenschutzgrundverordnung (juris: EUV 2016/679) im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit iSd § 19 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit umstritten und daher zweifelhaft ist – hier: Unterlassen einer Beschwerde gegen gem § 58 Abs 1 FamFG nicht anfechtbaren Beweisbeschluss im Umgangsverfahren gem § 1686a BGB führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde