Steuerrecht
Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung bei Leistung bis zum 10. Januar des Folgejahres
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Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung bei Leistung bis zum 10. Januar des Folgejahres
(Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Rahmen der Grundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.6.2018 X R 44/16 – Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb des Zehn-Tages-Zeitraums des Folgejahres geleistet wird)
Überlange Verfahrensdauer bei komplexem Sachverhalt und miteinander verwobenen Parallelverfahren
Tatsächliche Verständigung – Beteiligung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers
(Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG 2002 a.F. – Zulässigkeit der Klage gegen einen Folgebescheid)
Typisierung von Bauvorhaben und atypische Fallgestaltungen; Tischlerei
Wegfall der Beschuldigteneigenschaft bei Anordnung einer ED-Behandlung nach § 81b StPO