Arbeitsrecht
Nichtannahmebeschluss: Zur Meinungsfreiheit im Betrieb sowie zu den Voraussetzung der Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik – hier: im Ergebnis keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines vom betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb verbreiteten kritischen Schreibens