Strafrecht
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Würdigung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung
Sie benötigen Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen, auf die Sie sich im Streitfall berufen können? Informieren Sie sich in unserer Datenbank zu Ihrem Rechtsfall.
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Würdigung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung
Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden: Antragsberechtigung bei auf den Inhaber lautenden Anteilsscheinen
(Sozialgerichtliches Verfahren – Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers gem § 160 Abs 2 Nr 3 SGG – Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs iVm dem Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren und dem Grundsatz der Mündlichkeit – Nichtbescheidung eines Verlegungsantrag – Senatsvorsitzender)
Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit Nr 3102 – forstwirtschaftlicher Unternehmer – Einwirkung – Inkorporation von Infektionserregern – Krankheit – Lyme-Borreliose – nachgewiesene Borrelieninfektion – normativ-funktioneller Krankheitsbegriff – aktuelle medizinische Diagnosekriterien: S1-Leitlinie der DGN – Herzrhythmusstörungen – Merkblatt BK 3102 – Krankheitsverdacht
(Gesetzliche Unfallversicherung – Zinsanspruch – nachgezahlte Verletztenrente – gerichtlicher Vergleich – Antragserfordernis – Formularvordruck – Zinsbeginn für antragsunabhängige Geldleistungen gem § 44 SGB 1)
(Verzugszinsen – öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag – analoge Anwendung des § 288 BGB – Nichtanwendbarkeit des § 61 S 2 SGB 10 – kein Zinsanspruch gem § 44 SGB 1 – Anspruch eines Krankenhausträgers gegen einen Unfallversicherungsträger auf Verzugszinsen – Behandlungskosten)
Ablehnung des Erlasses einer unmittelbar gegen das 61. Grundgesetzänderungsgesetz („Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes „) gerichteten eA – mangelnde Beschwerdebefugnis für normunmittelbare Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen – lediglich zeitlich und örtlich beschränkter Eingriff in Rechtspositionen der Referendarin überwiegt im Rahmen der Folgenabwägung nicht gegenüber potentiellen Beeinträchtigungen der staatlichen Neutralitätspflicht sowie der negativen Glaubensfreiheit der Prozessbeteiligten