Europarecht
Ablauf einer Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung
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Ablauf einer Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung
Flüchtlingseigenschaft – Furcht vor Verfolgung durch Taliban in Afghanistan
Verhandlungsunfähigkeit, Wiedereinsetzungsgesuch, Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzungsantrag, Genügende Entschuldigung, Ausbleiben des Angeklagten, Berufungshauptverhandlung, Sofortige Beschwerde, Verwerfungsurteil, Verfahrensrüge, Landgerichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Richterliche Aufklärungspflicht, Aufklärungsrüge, Hauptverhandlungstermin, OLG Nürnberg, Berufungsgericht, Gesamtfreiheitsstrafe, Nachforderung von Unterlagen, Antrag auf Wiedereinsetzung
Herkunftsland: Tansania, Abschiebungsandrohung nach Italien, Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts an den EuGH vom 27. Juni 2017 zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen (1 C 26.16)
Markenbeschwerdeverfahren – „Hamosons/Hamosons“ – Einrede mangelnder Benutzung – fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – Zurückweisung der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „Spider Bottle“ – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „Toro Negro/TORO (Unionsmarke, Wort-Bild-Marke)/TORO XL (Unionsmarke)“ – durchschnittliche Kennzeichnungskraft – teilweise Dienstleistungsidentität – keine Prägung der Marken durch den Bestandteil „Toro“ – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens: keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Serienmarke und keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung
Ablehnung eines eA-Antrags: Ablehnung subsidiären Schutzes gem § 4 Abs 1 S 1, S 2 Nr 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) bzgl der Situation in Afghanistan als offensichtlich unbegründet bedarf auch dann gesonderter Begründung, wenn Asylantrag hinsichtlich individuellen Vorbringens gem § 30 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992 als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird und insofern mit gesonderter Begründung versehen wurde – hier: Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen Subsidiarität bei unterlassener Gehörsrüge vor Fachgerichten