Arbeitsrecht
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch – Nachwirkungszeitraum
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Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch – Nachwirkungszeitraum
1 AZR 526/15
1 AZR 598/15
4 ARs 22/16
Bußgeldverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord“
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei sexuellem Missbrauch eines Kindes
Zuständiges Gericht bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Fall der Rechtsnachfolge und anderen Bezeichnung der zur Zeit des Erlasses des Bußgeldbescheids zuständigen Behörde; Ordnungswidrigkeit auf der Unterelbe
Sicherungsverfahren: Urteilsfeststellungen bei Abweichung des Tatrichters von einem Prognosegutachten