Familienrecht
Jugendhilferechtliche Zuständigkeit bei Übertragung sämtlicher Angelegenheiten der elterlichen Sorge nach § 1630 Abs. 3 BGB
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Jugendhilferechtliche Zuständigkeit bei Übertragung sämtlicher Angelegenheiten der elterlichen Sorge nach § 1630 Abs. 3 BGB
Ausschlussfrist des § 111 Satz 1 SGB 10
Planfeststellung Straßenrecht; Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses; Planungshoheit in der Abwägungsentscheidung
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9 C 6/16
Inländische Fluchtalternative in großen Städten Afghanistans
Abschiebungsandrohung ist rechtswidrig, wenn der Asylbewerber im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Belgien