Patent- und Markenrecht
Markenbeschwerdeverfahren – „Kreissparkasse Augsburg – Verantwortung für Menschen“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltebedürfnis
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Markenbeschwerdeverfahren – „Kreissparkasse Augsburg – Verantwortung für Menschen“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltebedürfnis
Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
(Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG – Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste)
Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden Prüfungshandlungen
(Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen)
Heilung eines Zustellungsmangels
(Gewinnfeststellung – kein Übergang der Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 FGO auf den Gesamtrechtsnachfolger der liquidationslos vollbeendeten Personengesellschaft)
1 B 56/17, 1 B 56/17, 1 PKH 22/17