Medizinrecht
B 5 RS 14/16 R
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B 5 RS 14/16 R
Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Systemversagens bzgl der Aufnahme einer Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung – Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren, wenn ein oberstes Bundesgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde verworfen hat, weil es alle wesentlichen Aspekte einer Verfassungsfrage als geklärt ansieht – sowie zur Auslegung des § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) hinsichtlich der Behandlung eingezahlter Beiträge auf einen (auf die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers als Versicherungsnehmerin laufenden) Lebensversicherungsvertrag
Markenbeschwerdeverfahren – „Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP“ – originäre Kennzeichnungsschwäche – infolge Benutzung durchschnittliche Kennzeichnungskraft – Übernahme in jüngere Kombinationsmarke: Wahrnehmung in beschreibendem Sinne und nicht als Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke – keine Prägung des Gesamteindrucks durch Übernahme in die jüngere Marke – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung – kein Bekanntheitsschutz
Anforderungen an eine Belehrung eines Beamten im nordrhein-westfälischen Disziplinarrecht
Zeitpunkt für Prognoseentscheidung nach § 51 Abs. 2 AufenthG
1 C 20/16
1 C 18/16