Strafrecht
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Strafgefangenen aufgrund des Fehlverhaltens Dritter nur unter besonderen Voraussetzungen – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG sowie von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Verlegung eines Strafgefangenen aufgrund Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Betroffenem und Anstaltsarzt, wenn die Zerrüttung auf jahrelanger Falschbehandlung durch diesen beruht – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch “Leerlaufenlassen” der Rechtsbeschwerde