Strafrecht
2 StR 495/12
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2 StR 495/12
Ablehnung eines Beweisantrages: Unerreichbarkeit eines Zeugen bei bloßer Benennung anhand seines Spitznamens und Nichterscheinens des ermittelten Zeugen in der Hauptverhandlung
Nichtannahmebeschluss: Zur Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen gem §§ 163b, 163c StPO gegenüber Teilnehmern einer Demonstration bei Unfriedlichkeit einer Minderheit von Versammlungsteilnehmern – ggf Entbehrlichkeit eines konkreten Tatverdachts bei Vorgehen gegen Gruppe, aus deren Gesamtauftreten sich ein Verdacht auch gegen einzelne Gruppenmitglieder ergibt – hier: sog „Blockupy“-Proteste – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen polizeiliche Maßnahmen (Abspaltung und Einkesselung des unfriedlichen Teils des Protestzugs, Identitätsfeststellung)
Markenbeschwerdeverfahren – „kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)“ – Verfahrensmangel – inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Warenverzeichnis ist nicht im Ansatz erkennbar – Aufhebung der Entscheidung des DPMA – Zurückverweisung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
(Auslegung einer Einkommensteuererklärung im Hinblick auf den Inhalt eines gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG gestellten Antrags)
Einbeziehung geschätzter Einkünfte aus einem Grundlagenbescheid in die Bemessung des Verspätungszuschlags
Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens, Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Umsatzsteuerfreiheit
Notwendige Beiladung zum Klageverfahren eines nach Einzelbekanntgabe klagenden Feststellungsbeteiligten