
Mindestabstand gilt auch für Radfahrer
Radfahrer müssen auch einen Mindestabstand zu (geparkten) Autos einhalten. Dieser beträgt einen halben Meter.

Radfahrer müssen auch einen Mindestabstand zu (geparkten) Autos einhalten. Dieser beträgt einen halben Meter.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine StVO-Novelle beschlossen. Das ändert sich:

Eine Pflicht zur Benutzung der Radwege muss nicht nur notwendig, sondern auch zumutbar und gefahrlos sein.

Die Tatsache, dass der Kläger bei dem Fahrradunfall keinen Helm trug, konnte ihm nicht angelastet werden.

Das Gericht wies die Klage eines Radfahrers ab, der sich gegen die Nutzungspflicht zu schmaler Radwege wandte.