Wer ein teures Auto fährt, bekommt auch einen teuren Ersatzwagen oder?

Ja, aber teuer ist nicht gleich teuer. Der Anschaffungspreis Ihres Ersatzwagen muss unter dem Ihres eigenen Fahrzeugs sein.

Ersatzwagen

Das Kammergericht Berlin fällte letztes Jahr ein überraschendes Urteil. Es gab dem Besitzer eines Rolls-Royce Ghost (250.000 Euro) recht, der geklagt hatte, weil die Gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für seinen Ersatzwagen – einen Ferrari California T (190.000 Euro) – nicht zahlen wollte. Diese begründete, dass sich das Unfallopfer auch einen günstigeren Wagen, z. B. eine Mercedes S-Klasse (85.000 Euro), hätte leihen können und, dass diese repräsenativ genug hätte sein müssen. Das Gericht entschied jedoch für den Kläger. Denn der Anschaffungspreis des Ferrari liegt aus Sicht des Gerichts weit genug unter dem eines Rolls-Royce. Somit hatte sich der Kläger ein Auto aus einer niederigeren Fahrzeugklasse ausgesucht. Und dies ist legitim. Ob es sich um ein gleiches oder ähnliches Modell (Limousine vs. Sportwagen) handelt, ist laut Gerichtsurteil ebenfalls unwichtig. Also ja: Wer ein teures Auto fährt, darf sich einen teuren Ersatzwagen leihen, wenn dieser einer niedrigeren Fahrzeugklasse entspricht.

KG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2019, AZ 22 U 160/17.

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