Dashcam im Straßenverkehr – legal oder tabu?

Mit der Dashcam den Straßenverkehr zu filmen ist tabu - sind die Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel trotzdem legal? Wir klären die Rechtslage.

Wann Dashcam erlaubt in Deutschland

Eine Dashcam ist eine kleine Kamera innen an der Windschutzscheibe, am Armaturenbrett oder am Rückspiegel, die durchgehend das Umfeld des Fahrzeugs filmt. Fahrradfahrer können die Dashcam ebenfalls nutzen. Mit ihr soll die Schuldfrage im Falle eines Unfalls leichter bewiesen werden können.

Beispiel 1: Wenn gefilmt wird, wie ein Autofahrer eine rote Ampel überfährt, kann dieser mithilfe der Aufnahmen überführt werden (Az. 7 OWi 28 Js 7406/15 und Az. 4 Ss 543/15).


Beispiel 2: Es kann den Fahrer entlasten, wenn die Dashcam aufgezeichnet hat, ob vor einem Unfall geblinkt wurde oder nicht (Az. 2 O 4549/15 und Az. 3 O 1200/15).

Dashcams in Deutschland – wie ist die Rechtslage?

Im Streitfall möchte der Fahrer mit der Dashcam im Auto seine Unschuld beweisen. Dabei werden unter anderem Bilder von Personen oder Kennzeichen aufgezeichnet. Es verstößt gegen das Datenschutzrecht, andere Verkehrsteilnehmer ohne deren Zustimmung aufzunehmen. Dennoch darf das Filmmaterial im Einzelfall zur Wahrheitsfindung vor Gericht verwendet werden (Bundesgerichtshof Az. VI ZR 233/17). Es existiert weder eine grundsätzliche Regelung darüber, ob die Dashcam erlaubt ist, noch ein grundsätzliches Verbot für das Verwenden von Dashcams im Auto – die Rechtslage ist also unklar.

Die Dashcam als zulässiges Beweismittel

Durch die Dashcam im Auto entsteht ein klarer Interessenkonflikt: Allgemeines Persönlichkeitsrecht steht gegenüber Sicherheit im Straßenverkehr. Von der Dashcam-Aufnahme betroffene Verkehrsteilnehmer können generell selbst entscheiden, welche ihrer persönlichen Daten verwenden werden dürfen. Andererseits ist die Sicherheit im Straßenverkehr nur garantiert, wenn Ordnungswidrigkeiten auch geahndet werden können.

Laut BGH ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht unbeträchtlich, da die Dashcams lediglich die Verkehrsvorgänge aufzeichnet. Handelt es sich um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, kann die Dashcam zur Wahrheitsfindung herangezogen werden. Bei einer Ordnungswidrigkeit ohne Gefährdung der Sicherheit sollten Dashcam-Aufnahmen jedoch nicht als Beweismittel verwendet werden.
Es muss also ein Ausgleich zwischen Beweissicherungsinteresse und Persönlichkeitsrechten herrschen. Somit muss weiterhin im Einzelfall geklärt werden, ob die Dashcam als Beweismittel zugelassen wird.

Vorsicht vor Geldbußen

Achtung! Dauerhaftes Filmen aus dem Fahrzeug gilt dennoch als Verstoß gegen das Datenschutzrecht und kann unter Umständen mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. Die Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen (z.B. auf YouTube) bedeutet einen zusätzlichen Verstoß. Auch das Unkenntlichmachen oder Verpixeln von Kennzeichen und Personen schützt hier nicht vor Sanktionen, denn die Aufzeichnung hätte von Vornherein nicht stattfinden dürfen.

Was bedeutet Aufzeichnen mit oder ohne Anlass?

Dauerhaftes Aufzeichnen mit der Dashcam ohne rechtlichen Anlass ist datenschutzrechtlich verboten – wenn die Kamera also zu Beginn der Fahrt aktiviert wird und permanent filmt. Das gilt auch dann, wenn die Dashcam bei einem parkenden Auto aktiv ist.
Unzulässig sind hier sogenannte “Ringspeicher”, deren Aufzeichnungen erst überschrieben werden, wenn der Speicher voll ist. Somit werden widerrechtlich erhobene Daten fremder Personen auf unbestimmte Zeit gesichert.
Für eine kurze Aufnahme, die temporär in Verbindung mit einem auslösenden Vorfall steht, gilt somit ein rechtlicher Anlass für die Verwendung und in diesem fall ist die Dashcam erlaubt.

Augen auf beim Kauf Ihrer Dashcam

Achten Sie bei der Anschaffung einer Dashcam im Auto also unbedingt auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Einstellungen. Die Kamera sollte sich bei Bedarf bestenfalls selbst einschalten. Eine bloße Bewegung im Radius der Kamera genügt jedoch nicht als Anlass. Besser wäre ein Brems- oder Erschütterungssensor.

Wichtige Fragen zu Dashcams auf einen Blick

Die Verwendung von Dashcams ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Sie dienen zur Aufzeichnung von Verkehrssituationen und können bei Unfällen als Beweismittel dienen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben müssen. Eine permanente Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht gestattet.

In Deutschland sind Dashcams erlaubt, solange sie gewisse Anforderungen erfüllen. Die Dashcam sollte beispielsweise so eingestellt sein, dass sie nur relevante Verkehrssituationen aufzeichnet und keine permanenten Aufnahmen macht. Zudem sollte sie eine Funktion zur automatischen Löschung der Aufnahmen besitzen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Es wird empfohlen, Dashcams zu verwenden, die ein Datenschutzsiegel tragen und den geltenden Standards entsprechen.

Die Dashcam sollte so angebracht werden, dass sie das Sichtfeld des Fahrers nicht behindert und nicht im Bereich des Airbags angebracht ist. Idealerweise wird die Dashcam hinter dem Rückspiegel oder oberhalb der Windschutzscheibe montiert, um eine optimale Sicht auf die Straße zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass die Dashcam fest und sicher angebracht ist, um während der Fahrt nicht zu verrutschen oder herunterzufallen.


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