Europäischer Gerichtshof: Urteil zum Urheberrecht

Fahrzeugvermieter müssen auch weiterhin keine urheberrechtlichen Vergütungen an Verwertungsgesellschaften bezahlen.

EuGH

Fahrzeugvermieter können aufatmen! Der Europäische Gerichtshof hat am 02. April 2020 geurteilt, dass wer sein Auto vermietet, dafür keine urheberrechtlichen Vergütungen bezahlen muss.

Laut dem EuGH sei die Zurverfügungstellung eines Autoradios nicht mit der Situation der Weitergabe vorinstallierter Daten vergleichbar. Die Radios stellen lediglich physische Einrichtungen in den Mietwagen dar.

Geklagt hatte die schwedische Verwertungsgesellschaft Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå (STIM) gegen eine Schwedische Autovermietungsflotte.

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