Kommen Sie zu der Stelle, an der Sie vor nicht allzu langer Zeit Ihr Auto geparkt hatten und finden Ihr Auto dort nicht auf, macht sich schnell Panik breit: Haben Sie das Auto nur an einer anderen Stelle abgestellt und vergessen, wo das war? Hatten Sie das Auto Bekannten ausgeliehen? Oder hat man Ihr Auto gestohlen? Bei Autodiebstahl ist vor allem eines wichtig: einen kühlen Kopf zu bewahren!
Einerseits, um nicht umsonst „die Pferde scheu zu machen“, wenn das Auto nicht gestohlen wurde, sondern man nur vergessen hat, wo sich das eigene Auto gerade befindet. Denn gerade in größeren Städten mit Parkplatznot kommt das häufig vor. Andererseits, um im Falle eines Autodiebstahl alles richtig zu machen. Um beispielsweise die Ansprüche gegen die Versicherung nicht aufs Spiel zu setzen oder weitere Schäden zu riskieren, weil sich im Auto auch Kreditkarten oder EC-Karten befanden oder weil der Autodieb mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht.
Damit Sie alles richtig machen, wenn Ihr Auto plötzlich verschwunden ist, finden Sie hier unsere Checkliste zum Thema „Autodiebstahl: so verhalten Sie sich richtig!“
Wie verhalte ich mich, wenn man mein Auto gestohlen hat?

Situation klären
- Wer hat einen Schlüssel zum Fahrzeug?
- Ist jemand anderes damit gefahren?
- Haben Sie doch wo anders geparkt?
- Polizei anrufen: hat man Ihren Wagen abgeschleppt?
Welche Gegenstände waren in dem Auto, das gestohlen wurde?
- Geldbeutel / EC-Karte / Kreditkarte – Karten notfalls sperren lassen
- Handy – ggfs. orten lassen
- Laptop oder Tablet
- Schmuck etc. im Reisegepäck
Diebstahl schriftlich bei der Polizei anzeigen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorlegen
- Personalausweis vorlegen
- Liste mit Wertgegenständen, die im Auto waren, vorlegen (Teil der Diebstahlsanzeige)
- Anzeige schriftlich bestätigen lassen
Auto abmelden / stilllegen
- innerhalb 10-14 Tagen nach Diebstahl abmelden / stilllegen
- bei der Zulassungsstelle
- Polizeiliche Bestätigung der Diebstahlsanzeige vorlegen
- Kfz-Brief und -Schein vorlegen
Kfz-Versicherung umgehend informieren, wenn das Auto gestohlen wurde
Mietwagen?
- Autovermietung unverzüglich kontaktieren
Leasing-Fahrzeug?
- Leasinggeber informieren
- ggfs. Leasingbank informieren


