Wenn ein Radfahrer mit einem Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr kollidiert, der sich verkehrswidrig verhält, und in der Folge eine Kopfverletzung erleidet, die mit einem Fahrradhelm vermeidbar gewesen wäre, so wird ihm gleichwohl nur in Ausnahmefällen ein Mitverschulden zugerechnet. Ausnahmen sind immer dann gegeben, wenn der Radfahrer eine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. So werden beispielsweise sportlich ambitionierte Radfahrer, die sich auch außerhalb des Rennsports mit erhöhter Geschwindigkeit fortbewegen, als besonderes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer eingestuft. In dem verhandelten Fall vor dem OLG Celle waren beide Parteien als Radfahrer unterwegs. Die Tatsache, dass der Kläger bei dem Fahrradunfall keinen Helm trug, konnte ihm nicht angelastet werden.
OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2014, Az. 14 U 113/13
Weitere Informationen zu Konsequenzen nach einem Fahrradunfall ohne Helm finden Sie hier. Außerdem klären wir Sie in diesem Artikel über die Promillegrenzen auf, die beim Radfahren erlaubt sind.
Wie mache ich mein Fahrrad straßentauglich?
Um dein Fahrrad straßentauglich zu machen, solltest du folgende Dinge sicherstellen:
- Lichtanlage: Ein funktionierendes Vorderlicht (weiß) und Rücklicht (rot) sind Pflicht.
- Reflektoren: Gelbe Reflektoren an den Pedalen und Speichen, sowie ein roter Reflektor hinten und ein weißer vorne.
- Bremsen: Vorne und hinten müssen die Bremsen einwandfrei funktionieren.
- Klingel: Eine gut hörbare Klingel ist vorgeschrieben.
- Reifen: Die Reifen sollten ausreichend Profil haben und gut aufgepumpt sein.
Diese Ausstattung sorgt dafür, dass dein Fahrrad sicher im Straßenverkehr genutzt werden kann.
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