Wenn ein Einkaufswagen auf einem abschüssigen Parkplatz ins Rollen kommt und dabei ein fremdes Auto beschädigt, sind Schadensersatzansprüche nicht durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr haftet derjenige, der den rollenden Einkaufskorb nicht ausreichend gesichert hat. Die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt nur dann für den Schaden ein, wenn sich ein Verkehrsunfall bei Betrieb des Fahrzeugs ereignet, das durch sie versichert ist. Im vorliegenden Fall wurde der beklagte Einkaufswagennutzer verurteilt, den Schaden am Fahrzeug der Klägerin zu ersetzen.
AG München, End-Urteil vom 5. Februar 2014, Az. 343 C 28512/12
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