Bei einem sogenannten Elefantenrennen auf einer zweispurigen Bundesstraße hat der Fahrer eines Sattelschleppers versucht, einen anderen Lkw zu überholen. Der Vorgang dauerte etwa 80 Sekunden, bevor der Kraftfahrer den Überholvorgang abbrach. Der Gesetzgeber gibt die Faustregel vor, dass ein regelkonformer Überholvorgang maximal 45 Sekunden dauern sollte. Im vorliegenden Fall wurde der Fahrer des Sattelschleppers wegen der Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro verurteilt, da er trotz nur unwesentlich höherer Geschwindigkeit einen anderen Wagen überholte und damit fahrlässig handelte.
OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 2008, Az. 4 Ss OWi 629/08
Der Begriff “Elefantenrennen” kommt aus dem deutschen Sprachgebrauch und beschreibt eine Situation im Straßenverkehr, bei der zwei LKWs auf einer mehrspurigen Straße oder Autobahn versuchen, sich gegenseitig zu überholen. Diese Situation wird als “Elefantenrennen” bezeichnet, weil die LKWs aufgrund ihrer Größe und ihrer begrenzten Geschwindigkeit im Vergleich zu PKWs oft lange Zeit nebeneinander fahren, bevor einer den anderen überholt hat, was an das langsame Vorankommen von Elefanten erinnert.
Diese Überholmanöver können den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen, besonders auf zweispurigen Autobahnen, da die LKWs durch ihre relativ langsame Geschwindigkeit und das lange Überholmanöver die übrigen Verkehrsteilnehmer behindern. Der Begriff soll bildhaft darstellen, wie mühsam und träge diese Überholvorgänge sein können, ähnlich wie wenn zwei Elefanten nebeneinander herlaufen.
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