Bei einem sogenannten Elefantenrennen auf einer zweispurigen Bundesstraße hat der Fahrer eines Sattelschleppers versucht, einen anderen Lkw zu überholen. Der Vorgang dauerte etwa 80 Sekunden, bevor der Kraftfahrer den Überholvorgang abbrach. Der Gesetzgeber gibt die Faustregel vor, dass ein regelkonformer Überholvorgang maximal 45 Sekunden dauern sollte. Im vorliegenden Fall wurde der Fahrer des Sattelschleppers wegen der Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro verurteilt, da er trotz nur unwesentlich höherer Geschwindigkeit einen anderen Wagen überholte und damit fahrlässig handelte.
OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 2008, Az. 4 Ss OWi 629/08
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