Parkplatzunfall: Wann führt die gegenseitige Rücksichtnahme zur Alleinhaftung?

Auf dem Parkplatz bei einem Unfall ohne Weiteres von einer 50:50 Schadensteilung auszugehen, ist ein verbreiteter Irrtum.

Ein Parkplatzunfall mit zwei Autos, Front an Heck. Daneben gestikulieren eine Frau und ein Mann.

Fährt ein Autofahrer auf einen Parkplatz für Kunden oder Firmenangehörige, sollte er sich bewusst sein, dass dort nicht die üblichen Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrsordnung gelten, sondern das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 StVO. Bei einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz ohne Weiteres von einer 50:50-Schadensteilung auszugehen, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2012 muss jeder Parkplatzunfall im Rahmen einer Einzelfallprüfung verhandelt werden. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine der beteiligten Parteien besonders unaufmerksam gehandelt hat, kann diese Partei die Alleinhaftung treffen.

LG München I, End-Urteil vom 10. August 2012, Az. 17 S 7837/11

Aktuelle Rechtsprechung bei Parkplatzunfall bestätigt den Grundsatz

Auch die Gerichte der vergangenen Jahre halten an diesem Grundsatz fest und konkretisieren ihn zunehmend. Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass Fahrgassen auf Parkplätzen in der Regel keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen sind – die Regel „rechts vor links“ gilt dort deshalb nur, wenn die Fahrspuren durch ihre bauliche Anlage eindeutig Straßencharakter haben. Fehlt dieser, korrigierte das Gericht eine ursprünglich angenommene Haftungsquote von 75:25 zugunsten einer gleichwertigen Verursachung beider Beteiligter.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Juni 2022, Az. 17 U 21/22

Besonders strenge Sorgfaltspflichten gelten für rückwärts aus- oder einparkende Fahrzeuge: Nach ständiger Rechtsprechung spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Rückwärtsfahrenden, wenn es im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Parkplatzunfall kommt.

BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015, Az. VI ZR 6/15

Wie konsequent Gerichte diesen Maßstab anwenden, zeigte zuletzt auch das Landgericht Bonn, das einem rückwärts ausparkenden Fahrzeug die volle Haftung zusprach, während aktuelle Entscheidungen des OLG Hamm und des OLG Schleswig aus dem Jahr 2025 bekräftigen, dass eine hälftige Haftungsteilung nur dann angemessen ist, wenn beide Unfallbeteiligten tatsächlich gegen die gebotene Sorgfalt verstoßen haben.

OLG Schleswig, Beschluss vom 28. November 2025, Az. 7 U 87/25

Für Autofahrer bedeutet das: Eine pauschale hälftige Schadensteilung nach einem Parkplatzunfall lässt sich nicht mehr ohne Weiteres unterstellen. Wer sich auf einem Parkplatz besonders unaufmerksam verhält – etwa beim Rückwärtsfahren zu wenig bremsbereit ist oder die Fahrweise nicht an die unübersichtliche Situation anpasst –, muss damit rechnen, den Schaden allein tragen zu müssen.

Anders als bei der gegenseitigen Rücksichtnahme verhält es sich bei Nötigung im Straßenverkehr. Lesen Sie dazu unseren Artikel auf lexika.de.

Wo sollte man im Straßenverkehr besondere Rücksicht walten lassen?

Im Straßenverkehr sollte man an bestimmten Stellen und in speziellen Situationen besonders rücksichtsvoll sein:

  1. Fußgängerüberwege und Kreuzungen: Hier haben Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer oft Vorrang, und es ist wichtig, aufmerksam zu sein und rechtzeitig zu bremsen.
  2. Schulen, Kindergärten und Wohngebiete: In diesen Bereichen sind viele Kinder unterwegs, die unvorhersehbar auf die Straße laufen könnten. Eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit sind hier essenziell.
  3. Radwege und Busspuren: Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel haben oft Vorrang. Besonders beim Abbiegen sollte man den toten Winkel im Blick haben.
  4. Baustellen und Gefahrenstellen: Baustellen sind oft eng und unübersichtlich, und die Verkehrssituation kann sich schnell ändern. Zudem ist Rücksicht auf Bauarbeiter wichtig.
  5. Schlecht einsehbare Stellen: Kurven oder unübersichtliche Straßenabschnitte erfordern langsames und vorsichtiges Fahren.

Durch erhöhte Rücksichtnahme an diesen Orten lassen sich viele Unfälle und gefährliche Situationen vermeiden. Durch erhöhte Rücksichtnahme an diesen Orten lassen sich viele Unfälle und gefährliche Situationen vermeiden.

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