Wer durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurde, kann außergerichtliche Anwaltskosten nicht immer erstattet bekommen – entscheidend ist, ob die Einschaltung eines Anwalts im Einzelfall wirklich erforderlich war. Der BGH und weitere Gerichte haben dazu in den letzten Jahren mehrfach entschieden, mit teils unterschiedlichem Ausgang. Wir blicken auf die wichtigsten Urteile zu diesem Thema.
BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, Az. VI ZR 196/11
Worum ging es in dem Fall?
Der Kläger war Opfer eines Verkehrsunfalls geworden und wollte den Schaden über seine eigene Kaskoversicherung regulieren lassen. Bereits bei der ersten Anmeldung des Schadens schaltete er einen Rechtsanwalt ein. Anschließend verlangte er die Erstattung der dafür entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten vom gegnerischen Haftpflichtversicherer.
Der BGH lehnte dies ab. Entscheidend ist, ob die anwaltliche Hilfe aus der Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung erforderlich und zweckmäßig war. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelt, keine Anhaltspunkte für eine Leistungsverweigerung des eigenen Versicherers vorliegen und dieser seine Zahlungsbereitschaft unverzüglich erklärt. Im entschiedenen Fall hatte der Kaskoversicherer bereits vier Tage nach Anzeige des Schadens seine Leistungsbereitschaft signalisiert. Ein Anwalt war zu diesem frühen Zeitpunkt schlicht nicht nötig.
Wann ist die Einschaltung eines Anwalts doch erforderlich?
Der Fall aus 2012 betraf eine besondere Konstellation Die Anmeldung eines Schadens bei der eigenen Kaskoversicherung, bei der von vornherein kein Streit über die Leistungspflicht zu erwarten war. Bei der eigentlichen Unfallregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sieht die Rechtsprechung das deutlich anders.
So hat der BGH bereits mit Urteil vom 26. Mai 2020 (Az. VI ZR 321/19) bestätigt, dass die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten verlangt werden kann, wenn die Einschaltung eines Anwalts aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich war. Auch die Instanzgerichte haben diese Linie seither immer wieder bestätigt. Das AG Bamberg entschied 2023, dass bei Unfällen mit zwei beteiligten Fahrzeugen in der Regel gerade kein einfach gelagerter Sachverhalt vorliegt, weil Haftungsfragen dem Grunde und der Höhe nach häufig streitig sind. Geschädigte müssen sich in solchen Fällen nicht auf eine eigenständige Schadensregulierung verweisen lassen.
Bemerkenswert ist zudem eine Reihe von Berliner Entscheidungen (AG Mitte, 2023, und LG Berlin, 2025), die klarstellen, dass selbst ein Rechtsanwalt, der sich nach einem eigenen Verkehrsunfall selbst vertritt, die Erstattung seiner Vergütung verlangen kann. Die Fachkenntnis ändert nichts daran, dass er reale Zeit und Arbeit für die Durchsetzung der Ansprüche aufgewendet hat.
Kurz zusammengefasst gilt für die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten:
- Bei der Anmeldung eines Schadens bei der eigenen Kaskoversicherung sind Anwaltskosten meist nur dann erstattungsfähig, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine verzögerte oder verweigerte Regulierung bestehen.
- Bei der eigentlichen Unfallregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung wird die Einschaltung eines Anwalts wegen der regelmäßig komplexen Haftungs- und Bewertungsfragen dagegen häufig als von vornherein erforderlich angesehen.
- Maßgeblich ist stets die Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung – spätere Entwicklungen im Verfahren spielen dabei keine Rolle.
Wie setzen sich Anwaltskosten zusammen?
Anwaltskosten sind die Gebühren, die für die Dienstleistungen eines Anwalts anfallen. Sie umfassen:
- Beratungsgebühren: Kosten für rechtliche Beratung.
- Vertretungskosten: Gebühren für die Vertretung vor Gericht oder in außergerichtlichen Angelegenheiten.
- Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): In vielen Fällen berechnen sich die Anwaltskosten nach festen Sätzen im RVG, abhängig vom Streitwert und der Art der Leistung.
- Auslagen und Mehrwertsteuer: Zusätzlich können Kosten für Post, Telefon und Fahrt sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer anfallen.
Anwaltskosten können auch über Honorarvereinbarungen individuell festgelegt werden.
Was ist der BGH?
Der BGH steht für den Bundesgerichtshof, das höchste Gericht in Deutschland für Zivil- und Strafsachen. Er befindet sich in Karlsruhe und sorgt dafür, dass die Rechtsprechung in diesen Bereichen in ganz Deutschland einheitlich bleibt. Der BGH überprüft die Entscheidungen der unteren Gerichte, wie der Oberlandesgerichte und Landgerichte, wenn sie angefochten werden. Dabei befasst er sich nicht mit der Tatsachenfeststellung, sondern prüft, ob das Recht korrekt angewendet wurde.
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