Verwaltungsrecht

Asylklage offensichtlich unbegründet

Aktenzeichen  M 5 K 16.30977

Datum:
10.8.2016
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 51653
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
AsylG § 78 Abs. 1 S. 1

 

Leitsatz

Lässt der klägerische Vortrag nicht einmal ansatzweise einen Bezug zu einer politischen Verfolgung erkennen, rechtfertigt dies die Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet. (redaktioneller Leitsatz)

Verfahrensgang

5 S 16.30978 2016-05-18 Bes VGMUENCHEN VG München

Tenor

I.
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gründe

Die Klage ist offensichtlich unbegründet (§ 78 Abs. 1 Satz 1 des Asylgesetzes/AsylG).
1. Ein Verfolgungs- oder Lebensschicksal, das die Zuerkennung einer Rechtsstellung als Flüchtling rechtfertigen würde, ist vorliegend aus dem Vortrag der Klagepartei nicht erkennbar. Die vom Kläger angegebenen Gründe haben auch nicht ansatzweise einen Bezug zu einer politischen Verfolgung. Daher ist die Klage als offensichtlich unbegründet abzuweisen.
Das Bundesamt hat im Übrigen auch zu Recht die Zuerkennung subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG) und das Vorliegen von Abschiebungsverboten gemäß § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG abgelehnt.
Auch gegen die Rechtmäßigkeit des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 AufenthG bestehen keine Bedenken.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird für die Begründung auf den bereits zitierten Beschluss vom 18. Mai 2016 (M 5 S 16.30978) verwiesen, soweit dort nicht auf Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens eingegangen ist.
2. Der Kläger hat als unterlegener Beteiligter nach § 154 Abs. 1 VwGO die Kosten des Verfahrens zu tragen. Nach § 83 b AsylG ist das Verfahren gerichtskostenfrei.
Dieses Urteil ist unanfechtbar (§ 78 Abs. 1 Satz 1 AsylG).


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben