Nicht nur Autofahrer müssen strenge Verhaltensregeln einhalten. Auch Verkehrsteilnehmer, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, dürfen sich nicht durch eine Beschäftigung mit dem Handy auf dem Fahrrad vom Verkehr ablenken lassen. Auch Musik hören und andere Aktivitäten sind mit dem Fahrrad nicht uneingeschränkt erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Radfahrer sonst ebenfalls entsprechende Bußgelder.
Ist die Nutzung des Handys auf dem Fahrrad erlaubt?
Für Fahrradfahrer gilt: Finger weg vom Handy während der Fahrt! Denn das Handy lenkt nicht nur die Aufmerksamkeit des Radfahrers vom Verkehr ab, sondern sorgt auch dafür, dass nur noch höchstens eine Hand an den Lenker greifen kann. Das kann in einer gefährlichen Verkehrssituation leicht die Ursache für einen Unfall sein. Wer beim Telefonieren im fahrenden Verkehr erwischt wird, muss ein saftiges Bußgeld zahlen. Es spielt dabei lediglich für die Höhe der Strafe eine Rolle, ob Sie ein Fahrrad oder ein Auto fahren. Wenn Sie als Radfahrer Ihr Handy als Navigationsgerät nutzen wollen, sollten Sie sich eine Handyhalterung zulegen, denn auch schon das Halten eines Handys kann bestraft werden.
Welche Strafen drohen?
Wer mit dem Fahrrad fährt und dabei ein Telefon in der Hand hält, muss eine Geldbuße in Höhe von 25 Euro zahlen, wenn er erwischt wird. Punkte in Flensburg müssen Fahrradfahrer normalerweise nicht fürchten. Auch auf den Führerschein hat das Bußgeld keine Auswirkungen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Promillegrenze auf dem Rad überschritten wird. Kommt zum Telefonieren noch ein weiterer Verstoß hinzu, etwa das Übersehen einer roten Ampel, muss zwischen einer Tateinheit und einer Tatmehrheit unterschieden werden. Von einer Tateinheit spricht man bei mehreren gleichzeitigen Verstößen. Eine Tatmehrheit ist es, wenn mehrere Verstöße zu unterschiedlichen Zeitpunkten begangen werden. Bei einer Tateinheit wird meistens die teuerste Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Strafe liegt im Ermessen der Polizei.
Musik hören beim Fahrradfahren – Kopfhörer als Alternative?
Wer auf Kopfhörer oder ein Bluetooth-Headset zurückgreifen will, sollte darauf achten, dass er die Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann. Gleiches gilt auch für Musikhören beim Fahrradfahren. Es ist zwar gestattet, jedoch darf Musik hören beim Fahrradfahren nicht in einer Lautstärke erfolgen, dass der Radfahrer keine Geräusche der Umgebung mehr mitbekommt. Ansonsten kostet das Musikhören 15 Euro, vor allem, wenn der Radler eine Gefährdung darstellt. Das wird in der Regel der Fall sein, denn immerhin kann der Radfahrer nicht mehr hören, wenn etwa ein Krankenwagen in der Nähe fährt und mehr Platz benötigt. Zudem werden auch die Fahrgeräusche von Autos übertönt, sodass ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr entsteht. Wenn auf die musikalische Begleitung beim Radfahren nicht verzichtet werden soll, dann ist es am besten, nur einen einzigen Kopfhörer im Ohr zu tragen und die Lautstärke so zu regeln, dass die Umgebung jederzeit beachtet werden kann.