Schnell ist das Handy am Steuer gezückt, um es als Navigationsgerät zu Rate zu ziehen. Wie ist jedoch die Rechtssprechung? Handelt es sich hierbei bereits um das verbotswidrige Handy in der Hand halten?
Zum Fall: Ein Autofahrer hielt beim Fahren ein Mobiltelefon als Navigationshilfe in der Hand. Dafür musste er 40 Euro Geldbuße zahlen. Der Betroffene argumentierte, das Handy nicht bedient zu haben. Er hätte es nur zur Nutzung als Navigationsgerät mit einer Hand gehalten. Dieser Autofahrer bildete damit nach Sicht des Oberlandesgericht Hamm (18. Februar 2013, Az. III-5 RBs 11/13) allerdings eine Gefahr im Straßenverkehr: Er widmete nicht beide Hände der PKW-Kontrolle. Damit verbietet sich allgemein das händische Halten eines Mobiltelefons zum Navigieren.
Die entsprechende Nutzung montierter Smartphones bleibt weiterhin das Recht von Fahrern.
OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2013, Az. III-5 RBs 11/13
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