Einbahnstraßen mit dem Fahrrad: Diese Punkte sollten Sie beachten

Einbahnstraßen sind Einbahnstraßen, außer für Radfahrer. Sie können die Einbahnstraße oft auch in beiden Richtungen befahren.

Einbahnstraße mit dem Fahrrad

Fahrradfahrer benötigen zwar keinen Führerschein, dennoch haben sie die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. So ist es ihnen meist nicht erlaubt, entgegen der Richtung von Einbahnstraßen zu fahren. Wenn sie dabei erwischt werden, müssen sie mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Nur, wenn ein Zusatzschild angebracht ist, sind die Einbahnstraßen auch für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben.

Einbahnstraße mit dem Fahrrad: Die Straßenverkehrsordnung gilt auch hier

Es gelten auch für Radfahrer in Einbahnstraßen die Regeln der Straßenverkehrsordnung, da sie ebenfalls als Teilnehmer des Straßenverkehrs zu betrachten sind. Wenn es keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt, müssen Radler die Straße befahren. Die StVO sieht für die Straßennutzung mit dem Drahtesel einige Vorschriften vor, die auch in einer Einbahnstraße eingehalten werden müssen. Im Einzelnen handelt es sich dabei zum Beispiel um die folgenden Regeln.

  • Auch in Einbahnstraßen ist das Rechtsfahrgebot mit dem Rad einzuhalten.
  • Wenn es sich nicht um eine besonders für den Fahrradverkehr vorgesehene Straße handelt, dürfen Radfahrer nicht nebeneinander fahren, wenn sie dadurch den Verkehr behindern. Aus Radfahrersicht dürfte das selten der Fall sein. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist eine Behinderung durch Radler jedoch durchaus häufig zu erkennen.
  • Wer abbiegen möchte, muss das per Handzeichen anzeigen, damit sich der übrige Verkehr darauf einstellen kann.

Das sind zwar Vorschriften, die die meisten Radler kennen, wenn sie nicht nur Sonntagsfahrer sind. Aber es gibt immer wieder Unklarheiten bezüglich der Regelungen zur Fahrtrichtung.

Darf man als Radfahrer in Einbahnstraßen entgegen der vorgegebenen Richtung fahren?

Es hält sich noch immer das Gerücht, dass Radler auch entgegen der vorgegebenen Richtung in Einbahnstraßen unterwegs sein dürfen. Das ist jedoch so nicht zutreffend. Vielmehr handelt es sich beim Befahren von Einbahnstraßen in der Gegenrichtung um Ordnungswidrigkeiten. Wer erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen, die eine Höhe von 20 bis 35 Euro erreichen. Kommt noch ein Sachschaden obendrauf, müssen Sie für diesen auch haften. Jedoch gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. So ist es Fahrradfahrern in manchen Fällen erlaubt, die Einbahnstraßen in beide Richtungen zu befahren. Das ist mit einem Zusatzschild unter dem Einbahnstraßenschild gekennzeichnet. Das Schild zeigt ein Fahrradsymbol mit dem Wort „frei“ oder mit zwei Pfeilen, die nach links und rechts zeigen.

Vorsicht ist geboten, wenn man in der Gegenrichtung von Einbahnstraßen mit dem Rad fährt. Denn nach der StVO müssen Autofahrer auf entgegenfahrende Radler achten, wenn sie auf ihrer Seite ein Hindernis haben, dass gefahrloses Vorbeifahren verhindert. Nicht immer wissen Autofahrer, dass Radler die Einbahnstraße in beiden Richtungen befahren dürfen. Daher rechnen sie nicht mit den „Geisterfahrern“. Beim Ausfahren aus Einbahnstraßen in der Gegenrichtung gilt für Fahrradfahrer die übliche Regel „rechts vor links“, wenn nicht die Vorfahrt durch Schilder angezeigt wird.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ja, Fahrradfahrer dürfen in einer Einbahnstraße grundsätzlich nebeneinander fahren. Dabei sollten sie jedoch darauf achten, den Verkehr nicht unnötig zu behindern und ausreichend Platz für andere Verkehrsteilnehmer zu lassen.

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen, die das Befahren einer Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Richtung als Fahrradfahrer erlauben. Diese Ausnahmen werden durch Zusatzschilder wie “Radverkehr frei” oder “Fahrrad frei” gekennzeichnet. Beachten Sie jedoch, dass dies nicht für alle Einbahnstraßen gilt, und halten Sie Ausschau nach den entsprechenden Verkehrszeichen.

In der Regel ist es Fahrradfahrern nicht erlaubt, eine Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Richtung zu befahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, die durch zusätzliche Verkehrsschilder gekennzeichnet sind. Beachten Sie daher stets die entsprechenden Verkehrszeichen.

Als Fahrradfahrer in einer Einbahnstraße sollten Sie folgende Verhaltensweisen beachten:

  • Fahren Sie in der vorgeschriebenen Richtung.
  • Halten Sie sich an die Verkehrsregeln und beachten Sie die Vorfahrt.
  • Seien Sie aufmerksam und achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer.
  • Nutzen Sie ggf. vorhandene Fahrradschutzstreifen oder gekennzeichnete Radwege.
  • Signalisieren Sie rechtzeitig Ihre Abbiegeabsichten.


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