Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Was es zu beachten gilt

Angesicht der herrschenden COVID-19 Pandemie stellen sich immer mehr Menschen die Frage, ob es sinnvoll ist eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Doch wozu braucht man diese Dokumente?

Mädchen lehnt an Großvaters Schulter. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Angesicht der herrschenden COVID-19 Pandemie stellen sich immer mehr Menschen die Frage, ob es sinnvoll ist eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aufzusetzen. Doch wozu braucht man diese Dokumente?

Die Vorsorgevollmacht

Damit im Falle der Fälle in Ihrem Sinne gehandelt wird, ist es sinnvoll eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Anders als viele annehmen, werden nicht automatisch Ihr Partner oder Ihre Kinder beispielsweise nach Ihrem Willen gefragt, sondern ein Amtsgericht entscheidet, wer für Sie handelt. Das kann zum einen sehr lange dauern und zum anderen kann auch eine fremde Person für Sie als rechtlicher Betreuer bestimmt werden.

In einer Vorsorgevollmacht können Sie so ziemlich alle Dinge regeln, die für Sie persönlich wichtig sind: Das kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten aber auch auf persönliche Wünsche beziehen. Sollen in der Vollmacht Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden, so muss sie eine ausdrückliche Befugnis in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder zu untersagen enthalten.

Wählen Sie Ihren Bevollmächtigten mit Bedacht. Es sollte jemand sein, der Sie gut kennt und stets in Ihrem Sinne handeln würde. Auch wenn Sie in der Vollmacht viele einzelne Bereiche regeln möchten, so empfiehlt es sich diese nicht auf mehrere Personen aufzuteilen, sondern eine:n Vertreter:in für den Verhinderungsfall zu benennen.

Es ist nicht zwingend notwendig, dass Ihre Vorsorgevollmacht vom Notar beglaubigt oder beurkundet wird. Möchten Sie Ihrem Bevollmächtigen das Recht zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme eines Darlehens übertragen, so kann die Beglaubigung juristisch erforderlich sein.

Das Formular gibt es zum Download beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Die Patientenverfügung (§1901a BGB)

Sollten Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können, so können Sie mit einer Patientenverfügung vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben. Sie regelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.


Da Sie medizinische Angelegenheiten regelt, empfiehlt es sich von einem Arzt oder in einem Hospiz beraten zu lassen. Viele Beratungsstellen von Caritas, Maltesern etc. bieten zudem umfangreiches Informationsmaterial rund um das Thema Patientenverfügung.

Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie in schriftlicher Form vorliegen und möglichst genaue Beschreibungen enthalten, in welchen Behandlungssituationen sie gelten soll und welche auf diese Situation bezogene Behandlungswünsche Sie haben. Einige Beispiele und Textbausteine finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Um stets Ihre aktuellen Wünsche schriftlich festzuhalten, ist es ratsam Ihre Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Um rundum versorgt zu sein, verbinden Sie die Patientenverfügung mit Ihrer Vorsorgevollmacht. Mit der Kombination decken Sie alle Gebiete ab, die im Falle Ihres Handlungsverlusts Entscheidungen von einer bevollmächtigten Person benötigen.


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