Winterreifenpflicht: Welche Regeln gelten?

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit, ist für viele Autofahrer wieder der Reifenwechsel angesagt. Doch welche Regeln gelten in Deutschland für die Winterreifen?

Winterreifen - Pflicht im Winter

Ab wann sind Winterreifen Pflicht?

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht nach §2 Absatz 3a StVO. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Glätte oder Eis, nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Einen fixen Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es demnach nicht, viele orientieren sich aber an der Faustregel „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. In diesem Zeitraum kommt es häufig zu winterlichen Wetterbedingungen, bei denen die Winterreifen von Nöten sind.

Krafträder sind von dieser Pflicht in Deutschland ausgenommen, weshalb Motorradfahrer im Winter besonders vorsichtig fahren sollten.

Wie erkenne ich die richtigen Winterreifen?

Winterreifen, die nach dem 31.12.2017 hergestellt wurden, müssen mit dem Alpine-Symbol, ein Berg mit einer Schneeflocke, gekennzeichnet sein. Zudem gilt für Reifen, die vor diesem Zeitpunkt hergestellt wurden und die M+S Kennzeichnung für Matsch und Schnee tragen, eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024. Danach gelten diese Reifen in Deutschland nicht mehr als geeignete Winterreifen.

Zusätzlich gibt es sogenannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die, wenn sie mit dem besagten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, für Winter und Sommer gleichermaßen genutzt werden dürfen. Diese bringen erhebliche Vorteile mit sich, da der Fahrer sich den halbjährlichen Reifenwechsel spart, ebenso den zweiten Satz Reifen und die entsprechende Einlagerung. Allerdings vereinen Allwetterreifen in ihrer Beschaffenheit Sommer- und Winterreifen gleichermaßen, wodurch sie nicht an das Niveau von normalen saisonalen Reifen herankommen. Verschleiß und Kraftstoffverbrauch sind ebenfalls höher.

Vorschriften für Winterreifen und die Konsequenzen

Neben der situativen Winterreifenpflicht gilt in Deutschland auch eine gewisse Profiltiefe für Reifen. Für Winterreifen beträgt die Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter, wobei Experten zu mindestens 4 Millimetern im Winter raten.

Kommt es im Winter zu einem Unfall mit Sommerreifen, wird die Versicherung vermutlich auf grobe Fahrlässigkeit plädieren, was für den Versicherungsnehmer Kürzung oder gar Wegfall der Versicherungsleistung bedeuten kann.

Bei Verstößen wird immer der Fahrzeugführer, nicht der Halter belangt. Werden Sie mit Sommerreifen im Winter erwischt, erwarten Sie 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar einem Unfall, sind es 80, 100 oder 120 Euro und ein Punkt.

Wenn die Reifen zu stark abgefahren sind und somit nicht mehr die Mindestprofiltiefe erfüllen, können ebenfalls Bußgelder drohen: 60 Euro und ein Punkt, bei Gefährdung und Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 75 bzw. 90 Euro, der Punkt bleibt. Zudem werden in diesem Fall nicht nur Fahrzeugführer, sondern auch Halter belangt.

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