Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 2365/09

Datum:
19.7.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110719.2bvr236509
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend OLG Nürnberg, 13. Juli 2009, Az: 1 Ws 304/09, Beschlussvorgehend LG Regensburg, 22. Mai 2009, Az: StVK 17/1998, Beschlussvorgehend BVerfG, 22. Dezember 2009, Az: 2 BvR 2365/09, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 4. Mai 2011, Az: 2 BvR 2365/09, Urteil

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten:
zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen