IT- und Medienrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vorsteuerabzug bei Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Vereinsmitglieder

Aktenzeichen  1 BvR 316/15

Datum:
15.4.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150415.1bvr031615
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
§ 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 24. September 2014, Az: V R 54/13, Urteilvorgehend FG München, 18. September 2013, Az: 3 K 2796/11, Urteilvorgehend FG München, 4. Mai 2011, Az: 3 K 2253/08, Urteil

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen