IT- und Medienrecht

Ergänzungsurteil bei versehentlich unterbliebener Kostenentscheidung

Aktenzeichen  BayAGH III – 4 – 3/19

Datum:
26.11.2019
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2019, 31617
Gerichtsart:
Anwaltsgerichtshof
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
BRAO § 7

 

Leitsatz

Eine versehentlich unterbliebene Kostenentscheidung ist durch Ergänzungsurteil nachzuholen. (redaktioneller Leitsatz)

Verfahrensgang

BayAGH III-4-3/19 2019-11-25 Urt AGHBAYERN Anwaltsgerichtshof München

Tenor

Das Urteil vom 25.11.2019 wird wie folgt um die versehentlich unterbliebene Kostenentscheidung ergänzt:
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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