IT- und Medienrecht

Berichtigungsbeschluss

Aktenzeichen  6 TaBV 108/16

Datum:
3.8.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 125282
Gerichtsart:
LArbG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Arbeitsgerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

6 TaBV 108/16 2017-05-16 Bes LAGMUENCHEN ArbG München

Tenor

Der Beschluss vom 16.05.2017 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3, 2. Zeile statt 08.06.2017 richtig 08.09.2016 lautet.

Gründe

Die Berichtigung war nach § 319 ZPO veranlasst.

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