IT- und Medienrecht

Tenors eine offenbare Unrichtigkeit

Aktenzeichen  7 U 3715/17

Datum:
8.5.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 10571
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319 Abs. 1

 

Leitsatz

Verfahrensgang

7 U 3715/17 2018-05-02 Endurteil OLGMUENCHEN LG München I

Tenor

Das Endurteil des Oberlandesgerichts München – 7. Zivilsenat – vom 02.05.2018, Az. 7 U 3715/17, wird in Ziffer 3. des Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt „der Kläger 39%, die Beklagte 61%“ richtig heißen muss „der Kläger 61%, die Beklagte 39%“.

Gründe

Es liegt in Ziffer 3. des Tenors eine offenbare Unrichtigkeit iSd. § 319 Abs. 1 ZPO vor, die zu berichtigen war. Denn wie sich aus dem Vergleich der im Berufungsverfahren gestellten Anträgen laut Abschnitt A. der Gründe des Endurteils vom 02.05.2018 einerseits und Ziffern 1. und 2. des Tenors andererseits und der sich daraus errechnenden Obsiegens-/Unterliegensquote ergibt, wurden in der in Ziffer 3. des Tenors enthaltenen Kostenentscheidung irrtümlich die Parteibezeichnungen vertauscht.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.
Mehr lesen