IT- und Medienrecht

Hinweis- und Beweisbeschluss wird abgelehnt

Aktenzeichen  158 C 21117/17

Datum:
16.3.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 37498
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 360 S. 2

 

Leitsatz

Tenor

Der Antrag der beklagten Partei vom 12.02.2018, eingegangen bei Gericht am 13.02.2018, auf Änderung des Hinweis- und Beweisbeschlusses vom 07.02.2018, wird abgelehnt.

Gründe

Die Voraussetzungen einer Änderung des Hinweis- und Beweisbeschlusses nach § 360 ZPO liegen nicht vor, insbesondere hat die Klagepartei der Änderung nicht zugestimmt, § 360 Satz 2 ZPO.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.
Mehr lesen

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen