Arbeitszeit falsch erfasst: Droht die Kündigung? – Im Gespräch mit Wagner + Gräf

Arbeitszeit falsch notiert – droht eine Kündigung? Fachanwalt Moritz Schulte erklärt im Interview, wann Fehler harmlos sind und wann es kritisch wird.

Anzugträger sitzt vor einem Laptop und prüft, ob die Arbeitszeit falsch erfasst ist. Davor schweben Diagramme mit Planungskalendern.

Die Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, klingt nach einer Formalität – kann aber schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Doch wann wird aus einem Fehler ein Kündigungsgrund? Und wie sollten Arbeitnehmer reagieren, wenn die Arbeitszeit falsch erfasst wurde?

Wir haben bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Moritz Schulte von der Kanzlei Wagner + Gräf nachgefragt.

Arbeitszeit falsch erfasst

Arbeitszeit falsch erfasst: Ein unterschätztes Risiko

Lexika.de: Herr Schulte, wie häufig kommt es vor, dass falsch erfasste Arbeitszeiten zum Problem werden?

Rechtsanwalt Schulte: In der Praxis sehen wir solche Fälle gar nicht so selten. Fehler oder Ungenauigkeiten fallen im System schnell auf – und werden von Arbeitgebern zum Teil sehr ernst genommen. Viele Beschäftigte unterschätzen, welche Auswirkungen selbst kleine Abweichungen haben können.

Arbeitszeit falsch erfasst

Kündigung wegen falscher Arbeitszeit?

Lexika.de: Ist jede falsch notierte Arbeitszeit gleich ein Kündigungsgrund?

Rechtsanwalt Schulte: Nein, so pauschal kann man das nicht sagen. Entscheidend ist immer, ob ein Versehen vorliegt, oder ob Arbeitnehmer bewusst falsche Angaben machen. Wer seine Arbeitszeit absichtlich falsch erfasst, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – im Extremfall auch eine Kündigung.

Lexika.de: Wo liegt die Grenze zwischen einem harmlosen Fehler und einem schwerwiegenden Verstoß?

Rechtsanwalt Schulte: Ein einmaliger Irrtum – etwa durch eine falsche Uhrzeit – reicht in der Regel nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Anders sieht es aus, wenn falsche Angaben wiederholt oder systematisch erfolgen.

Entscheidend ist also die Absicht und Häufigkeit. Je bewusster und regelmäßiger falsche Zeiten eingetragen werden, desto kritischer wird die Situation.

Arbeitszeit falsch erfasst

Vertrauensbruch im Arbeitsverhältnis: Fristlose Kündigung?

Lexika.de: Herr Schulte, was, würden Sie sagen, ist die schlimmste Folge von absichtlich falsch erfasster Arbeitszeit?

Rechtsanwalt Schulte: Das Arbeitsverhältnis basiert maßgeblich auf Vertrauen. Wenn manipulierte Arbeitszeiten dieses Vertrauen erschüttern, kann das schwer wiegen.

Besonders problematisch wird es laut Schulte, wenn Arbeitszeit dokumentiert wird, obwohl tatsächlich keine Arbeitsleistung erbracht wurde. In solchen Fällen sprechen Gerichte häufig von einem erheblichen Vertrauensbruch. Ein solcher Vertrauensmissbrauch kann so schwer wiegen, dass sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Die Gerichte zielen dabei häufig darauf ab, dass dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit aufgrund des irreparablen Vertrauensverlusts nicht mehr zumutbar ist. Dieses Interesse überwiegt dann in der Regel das Interesse des Arbeitnehmers an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Abmahnung oder Kündigung: Welche Folgen drohen?

Lexika.de: Muss ein Arbeitgeber vor einer Kündigung immer erst abmahnen?

Rechtsanwalt Schulte: In vielen Fällen, ja. Eine Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Abmahnung entbehrlich sein – etwa wenn das Vertrauen bereits nachhaltig zerstört ist.

Herr Schulte verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil, das die strenge Bewertung solcher Fälle unterstreicht:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom 09.09.2025 (Az. 5 SLa 9/25) entschieden, dass bereits eine einmalige vorsätzliche Falschbuchung der Arbeitszeit sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

Arbeitszeit falsch erfasst

Richtig reagieren bei falsch erfasster Arbeitszeit

Lexika.de: Was sollten Arbeitnehmer tun, wenn ihnen ein Fehler bei der Arbeitszeiterfassung auffällt?

Rechtsanwalt Schulte: Ich rate dazu, offen damit umzugehen und den Fehler möglichst zeitnah anzusprechen.

Transparenz kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen aufrechtzuerhalten. Wer Fehler hingegen verschweigt oder eigenmächtig „korrigiert“, riskiert zusätzliche Probleme.

Lexika.de: Und wie sollten Betroffene reagieren, wenn bereits eine Kündigung im Raum steht?

Rechtsanwalt Schulte: In jedem Fall sollte man die Kündigung rechtlich überprüfen lassen. Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Besonders wichtig ist die Frist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Fazit: Falsch erfasste Arbeitszeit kann ernsthafte Folgen haben

Fehler bei der Arbeitszeiterfassung führen nicht automatisch zur Kündigung – können aber erhebliche Konsequenzen haben, wenn sie bewusst oder wiederholt auftreten. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Wer unsicher ist oder bereits mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen konfrontiert ist, sollte sich rechtlich beraten lassen.

Weitergehende Informationen zum Thema erhalten Sie bei Wagner + Gräf.

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